Remote mit klaren Unterlagen zusammenarbeiten
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Arbeitsraum, Verantwortliche und konkrete Abnahmepunkte. Prozesse werden anhand Ihrer Unterlagen aufgenommen; die Umsetzung wird mit Ihrem Team getestet. Schweizer Sprach- und Zahlenkonventionen lassen sich im Ergebnisformat abbilden. Den tatsächlichen Hostingstandort und die beteiligten Dienstleister halten wir bei der Auswahl der technischen Lösung fest.
Das Schweizer Datenschutzrecht nicht mit Produktwerbung verwechseln
Der EDÖB erklärt, dass das Schweizer Datenschutzgesetz auf KI-gestützte Bearbeitungen anwendbar ist. Für die technische Planung erfassen wir deshalb Datenkategorien, Zwecke, Empfänger, Zugriff und Aufbewahrung. Bei grenzüberschreitender Arbeit werden die beteiligten Rechtsräume ausdrücklich benannt. Welche rechtlichen Anforderungen im Einzelfall gelten, prüft die dafür verantwortliche Stelle.
Regulatorische Entwicklung als Prüfpunkt behandeln
Das BAKOM beschreibt einen eigenen Schweizer Regulierungsansatz für KI. Wir behandeln diesen Rahmen als fortlaufenden Prüfpunkt statt als starre Produktzusage. Für einen Pilot werden zunächst reversible, vorbereitende Aufgaben bevorzugt. Veränderungen an Datenwegen oder am Funktionsumfang lösen eine erneute Prüfung aus, bevor der Ablauf ausgeweitet wird.
Den Pilot an fachlicher Nutzbarkeit messen
Ein Bericht, ein Entwurf oder eine interne Wissensantwort muss sich in Ihren bestehenden Prozess einfügen. Die Abnahme prüft Quellen, Vollständigkeit, Nacharbeit und den Umgang mit Ausnahmen. Zum Abschluss stehen Dokumentation und Zuständigkeit für den Betrieb fest. Der KI-Systemcheck hilft, einen geeigneten Einstieg zu finden; eine rechtliche Einzelfallberatung wird dadurch nicht ersetzt.
Nachvollziehbar bleiben
Primärquellen
- EDÖB: KI und DatenschutzQuellenstand:
- BAKOM: Künstliche IntelligenzQuellenstand:





