Auf den Punkt

Vertragspartner ist die lol.marketing LLC. Leistungsumfang, Preis, Termine und Abnahme ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot.

1. Geltung und Vertragspartner

Vertragspartner für Werkverstand-Leistungen ist lol.marketing LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA. Diese Bedingungen gelten ausschließlich im B2B-Verkehr. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt werden.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

Websiteangaben und Systemcheck-Ergebnisse sind unverbindliche Informationen. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der beauftragten Leistung. Bei Widersprüchen gilt zuerst das individuelle Angebot, danach eine Leistungsbeschreibung oder ein Auftragsverarbeitungsvertrag und anschließend diese Bedingungen.

3. Leistung und Änderungen

Geschuldet ist die im Angebot beschriebene Beratungs-, Konzeptions-, Schulungs-, Integrations- oder Umsetzungsleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Rankingsteigerung oder eine allgemeine Compliance-Garantie. Herstellerabos, API-Nutzung, Rechtsberatung und Drittanbieter sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.

Zusätzliche oder geänderte Anforderungen werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Preis und Termin abgestimmt. Werkverstand darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für die vereinbarte Leistung verantwortlich.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner, stellt rechtzeitig korrekte Informationen, Testfälle, Zugänge und Freigaben bereit und prüft seine rechtlichen, betrieblichen und branchenspezifischen Anforderungen. Zugangsdaten sind über vereinbarte sichere Wege zu übermitteln und nach Abschluss bei Bedarf zu widerrufen.

Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen und können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

5. Preise und Zahlung

Preise ergeben sich aus dem Angebot. Herstellerlizenzen, API-Verbrauch, Cloudkosten und andere Drittanbieter werden getrennt getragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden von der lol.marketing LLC gestellt und sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig.

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Leistungen hängt von Land und Kundenstatus ab. Rechnungen weisen die jeweils angewandte Behandlung aus; Websitepreise enthalten keine pauschale deutsche Umsatzsteuerzusage.

6. Abnahme und Beanstandungen

Soweit ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, prüft der Kunde es anhand der im Angebot genannten Kriterien innerhalb von zehn Werktagen. Konkrete wesentliche Abweichungen sind in Textform zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert.

7. Nutzungsrechte und Kundenmaterial

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen. Vorbestehende Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, Know-how und allgemein nutzbare Komponenten bleiben bei der jeweils berechtigten Partei; erforderliche Nutzungsrechte werden in dem für den Vertragszweck notwendigen Umfang eingeräumt.

Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Daten, Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen angemessen geschützt und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Soweit Werkverstand personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung ein erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

9. KI- und Drittanbietersysteme

KI-Ausgaben können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde bleibt für fachliche Prüfung, Freigabe und den Einsatz in seinem Betrieb verantwortlich. Funktionen, Preise, Verfügbarkeit und Vertragsbedingungen externer Anbieter können sich ändern; Werkverstand wird wesentliche Auswirkungen im vereinbarten Projekt transparent machen.

10. Haftung

Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

11. Laufzeit und Beendigung

Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Betreuung kann mit der im Angebot genannten Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und verbindlich beauftragte Drittaufwände sind zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Soweit wirksam vereinbar, gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen; zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt. Für Kaufleute und juristische Personen wird, soweit zulässig, Sheridan County, Wyoming, als Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Nachvollziehbar bleiben

Primärquellen

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